Post Nachsendeauftrag

Haben Sie Ihren Umzug schon hinter sich? Oder liegt er noch vor Ihnen. Egal ob Sie noch Umzugskartons transportfähig machen müssen, oder schon in der neuen Wohnung auspacken, Ihrer Post kann leider nicht einfach so umgezogen werden. Sie müssen bei jeder Stelle, von der Sie Postsendungen erhalten Ihre neue Adresse bekannt geben.

Um sich nicht noch eine zusätzliche Verpflichtung anzulasten, der Umzug ist ja schon stressig genug, können Sie ganz gemütlich bei Ihrer BAWAG PSK Post einen Nachsendeauftrag erteilen.

Sie haben zwei Möglichkeiten:

Persönlich in Ihrer Postfiliale (Lichtbildausweis mitnehmen)

Tipp: Damit die Postzustellung an die neue Adresse reibungslos erfolgt, sollten Sie den Nachsendeauftrag mindestens 5 Tage vor dem Umzug  in Auftrag geben.

Die Dauer des Nachsendeauftrags ist frei wählbar (maximal ein Jahr).
Der Verrechnungszeitraum Ihres Nachsendeauftrags beträgt jeweils drei Monate. Sie können aber auch innerhalb dieser drei Monate einen kürzeren Zeitraum wählen.

Sie können Ihre Briefsendungen (Briefe, Pakete, EMS) ins Ausland und ins Inland nachsenden lassen.

Wenn Sie Persönlich in einer Wunschfiliale der BAWAG PSK einen Postnachsendeauftrag für das Nachsenden Ihrer Post erteilen wollen, brauchen Sie lediglich einen Lichtbildausweis sowie die neue Adresse. Ihre Post, egal ob Briefe, Pakete, EMS – Sendungen, werden an die neue Adresse, egal ob im Inland oder in Ausland, zugestellt.

Sie können im Zuge eines Nachsendeauftrags, aber auch unabhängig von Ihrem Nachsendeauftrag, ein Urlaubsfach in Ihrer Wunschfiliale Postfiliale einer BAWAG PSK  erhalten. Dabei werden Ihre Briefsendungen sicher zur Abholung für Sie bereitgehalten, oder nach Ihrem Urlaub an Ihre Adresse zugestellt.

Tipp: Sollten Sie dringende Briefsendungen erwarten und dabei nicht das Urlaubsfach nützen, können Sie bis zu maximal 5 Personen Ihres Vertrauens eine Postvollmacht erteilen. Diese kann dann wichtige Briefsendungen für Sie öffnen und Ihnen mitteilen wenn Sie im Urlaub sind. Sie können eine Postvollmacht selbstverständlich auch unabhängig von einem Urlaubsfach erteilen.

Eine weitere Möglichkeit bei Urlaub oder Abwesenheit ist die Abstellgenehmigung. Sie können Ihrer Wunschfiliale eine Abstellgenehmigung erteilen, sodann werden auch eingeschrieben Briefe, EMS Sendungen oder kleine Pakete in Ihr Postfach gelegt

Alle weiteren Details zum Nachsenden, Urlaubsfach oder Abstellgenehmigung finden Sie in Ihrer Postfiliale oder auf www.post.at

Wir hoffen Ihnen ein paar hilfreiche Informationen zum Thema Nachsenden zukommen gelassen zu haben.

Kontaktieren Sie uns per Mail oder Telefon unter 01 302 05

Wir packen’s an
Ihr Möbelpackerteam